Berlin (ots) – Novelle Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung verabschiedet
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die Bundesregierung heute die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ verabschiedet hat. Im Vergleich zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 29. Mai 2013 gibt es einige substanzielle Änderungen, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 eingebracht hatte. Diese werden seitens des VKU größtenteils positiv bewertet. Insbesondere die Ausgestaltung der Poolingregeln (Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen eines Verbrauchers bei der Netzentgeltabrechnung) und die Regelung zur Netzentgeltermittlung bei der Straßenbeleuchtung sind sachgerecht umgesetzt worden, wofür sich der VKU seit langem stark gemacht hatte.
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Besonders positiv ist, dass durch diesen Beschluss zum Pooling volkswirtschaftlich unsinnige Kosten, die ansonsten aus einer Festlegung der Bundesnetzagentur entstanden wären, vermieden werden. Auch die Gefahr einer stärkeren Diskriminierung zwischen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern wird dadurch abgewendet. Nicht zuletzt werden die Kommunen in Bezug auf die Netzentgelte für Straßenbeleuchtung nicht unnötig belastet, und unsinnige Anforderungen zum Einbau von Smart Metern bei Straßenlaternen sind damit obsolet. Das ist im Sinne der Bürger!“
Lediglich die verschärften Bestimmungen bei der Anerkennung struktureller Besonderheiten der Verteilnetzbetreiber im Effizienzvergleich sind aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar. Reck: „In der Vergangenheit wurden derartige Anträge so gut wie gar nicht anerkannt. Es ist daher nicht verständlich, weshalb an dieser Stelle weitere Hürden eingebaut wurden.“
Einem weiteren Antrag des Freistaats Bayern, der die Beseitigung des Zeitverzugs in der Anreizregulierung vorsah, konnte der Bundesrat allerdings nicht direkt folgen – er hat aber die Notwendigkeit der Beseitigung des Zeitverzuges bei Investitionen auf allen Netzebenen als dringliches Problem erkannt und einen entsprechenden Entschließungsantrag an die Bundesregierung formuliert.
Als Vertreter der Verteilnetzbetreiber hat der VKU die Vorschläge, die die Länder bereits vor über einem Jahr vorgestellt haben, positiv aufgenommen, dabei aber auf Probleme im ursprünglichen Vorschlag hingewiesen. „Der jetzt in wichtigen Punkten überarbeitete Vorschlag aus Bayern hätte sachgerechte Lösungen geboten und die Rahmenbedingungen der Netzbetreiber und deren aktuelle Herausforderungen berücksichtigt. Damit liefert dieser Vorschlag – auch wenn im aktuellen Novellierungsverfahren diese Chance auf den großen Wurf verpasst wurde – einen hervorragenden Aufsetzpunkt für unsere dringend notwendigen weiteren Gespräche mit Politik und Behörden“, so Reck. „Die Energiewende findet größtenteils auf der Ebene der Verteilnetze statt. Auch die erforderlichen Investitionen in die intelligenten Netze werden im Wesentlichen auf dieser Ebene getätigt. Nachhaltige Investitionsbedingungen für alle Netzbetreiber sind deshalb längst überfällig.“
Die Änderung des Paragraph 19 Abs. 2 der StromNEV bewertet der VKU nicht uneingeschränkt positiv. Reck „Es ist wichtig, dass die Kosten für den Umbau des Energiesystems auf breite Schultern verteilt und keine Fehlanreize gesetzt werden. Deshalb befürworten wir, dass es keine vollständige Netzentgeltbefreiung mehr für die energieintensive Industrie geben wird. Die vollständige Netzentgeltbefreiung wird allerdings durch eine gestaffelte Reduktion der Netzentgelte für energieintensive Unternehmen ersetzt. „Die gestaffelte Reduktionschafft schafft leider ein Fehlanreiz zu einem Mehrverbrauch der Energie, der nicht im Sinne der energiepolitischen Ziele sein kann „, so Reck abschließend.