Volle Eigenhaftung bei Spurwechsel nach Autobahneinfahrt
Gericht erkennt auf eine gesteigerte Sorgfaltspflicht
Köln. Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena hervor, über das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 7/2010) in Köln berichtet. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs sei.
In dem Fall war die Klägerin beim Auffahren sofort auf die Überholspur gewechselt. Dort kollidierte sie mit einem Wagen, dessen Fahrer mit etwa 160 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Die Klägerin machte geltend, diesen Fahrer treffe wegen der nicht eingehaltenen Richtgeschwindigkeit zumindest eine Mitschuld. Das Gericht entschied anders: Wer in eine Autobahn einfahre, habe eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Das gelte erst recht beim Spurwechsel.