Videoüberwachung wird sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum zum Schutz vor Straftaten wie Einbrüchen oder Überfällen angewendet. Dennoch steht sie immer wieder in der Kritik. Insgesamt überwiegen jedoch die Vorteile, besonders bei der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen und Flughäfen.
Was spricht für Videoüberwachung?
In erster Linie dient die Videoüberwachung an öffentlichen Orten der Erhöhung der Sicherheit. Straftaten lassen sich durch die Auswertung von Bildern und Videos auf diese Weise in der Regel schneller aufklären und die Täter festnehmen. Der Einsatz verhindert keine Terroranschläge oder sonstige Gewaltakte, hilft jedoch erheblich bei deren Aufklärung.
Daneben sollen Überwachungskameras aber auch der Abschreckung vor Gewalttaten dienen. Ein Beispiel ist der Einsatz von Videoüberwachung aus Hamburg während des G7-Gipfels 2017, als es zu gehäuften Gewaltszenen im ganzen Stadtgebiet der Hansestadt kam.
Überall dort, wo große Menschenmassen zu erwarten sind, ist eine Videoüberwachung durchaus angebracht. Und in Banken oder Juwelierläden gilt sie sowieso als unerlässlich, da hier die Wahrscheinlichkeit eines Überfalls ungleich höher ausfällt. Mittlerweile nutzen sogar Polizisten sogenannte Bodycams, um sich selbst zu schützen und einem eigenen Dienstwaffen-Missbrauch zuvorzukommen.
Videoüberwachung im privaten Bereich
Private Gärten werden ebenso in vielen Städten videoüberwacht und bestärken damit das persönliche Gefühl von Sicherheit. In Deutschland und anderen wohlhabenden Ländern mag dies eher unsinnig erscheinen, doch in Städten des globalen Südens wie Johannesburg und Rio de Janeiro mit einem immensen Wohlstandsgefälle ergibt dies Sinn, um nicht wöchentlich oder gar täglich Opfer von Einbrüchen und Raubüberfällen zu werden.
In Deutschland muss man dabei aber genau beachten, dass nicht Teile des Nachbargartens mit aufgenommen werden. Es ist also unzulässig, den Nachbar zu überwachen, selbst wenn der Verdacht im Raum steht, dass dieser Äpfel stiehlt oder absichtlich schädliche Dinge tut. Dasselbe gilt für angrenzende Straßen und Gehwege. Gerade, wenn man bereits Opfer eines Verbrechens wurde, haben viele Betroffene jedoch das Bedürfnis, ihr Grundstück mit Videokameras auszustatten. Für die Realisierung dieses Wunsches müssen dann alle rechtlichen Verordnungen genau umgesetzt werden.
Was bemängeln Kritiker an der Videoüberwachung?
Kritiker führen immer wieder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten an, wenn Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Sprache kommt. Ferner besteht immer auch das Risiko von Hackerangriffen und ein Missbrauch von sensiblen Daten. Zudem dürften sensible Daten nicht über einen längeren Zeitraum von den Sicherheitsbehörden gespeichert werden. Schließlich würde die Privatsphäre in einer gläsernen Überwachungsgesellschaft immer weiter zurückgedrängt.
Einige Menschen vertreten die Ansicht, dass Polizei-Präsenz oder die Anwesenheit von Security-Diensten eine höhere Wirkung erziele als es allein Videokameras vermögen.
In Demokratien ist jedoch eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung wie etwa in China von vornerein ausgeschlossen. Als heikles Thema gilt vor allem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Diese ist zum Beispiel in Sozialräumen verboten, ebenso in WCs und Umkleidekabinen. Wenn sie für die Wahrung des allgemeinen Hausrechts als notwendig gilt, ist sie am eigentlichen Arbeitsplatz zulässig, etwa nach einem konkreten Diebstahl oder Inventurausfällen.
Letztlich sind Videokameras kein Allheilmittel zur Überwachung des öffentlichen Raums. Der Wunsch nach Sicherheit sollte stets zusammen mit anderen Faktoren wie der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten betrachtet werden. Im Zweifel gilt es den Einzelfall abzuwägen, aber keinesfalls flächendeckende Videoüberwachungssysteme zu installieren. Videoüberwachung hat klare und überzeugende Vorteile, aber eben auch einige gravierende Nachteile. Privat bleibt es natürlich jedem selbst überlassen, ob er ein solches System zum eigenen Schutz nutzen möchte.