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Warum Absturzsicherung für Gewerbeimmobilien unerlässlich ist

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In, auf und rund um Gewerbeimmobilien existieren viele verschiedene Gefahrenquellen für die Mitarbeiter. Für die Betreiber dieser Immobilien ist es aus diesem Grund wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um diese Gefahren zu minimieren. Eine Gefahr sind dabei unter anderem Abstürze aus großer Höhe – zum Beispiel von Dächern. Mögliche Folgen bei Unfällen sind meist gravierend, weshalb sich Unternehmen in diesem Bereich um eine geeignete Absturzsicherung auf dem Dach kümmern müssen.

Gefahren durch Höhe

Abstürze aus größer Höhe enden in den meisten Fällen tödlich oder zumindest mit sehr schweren Verletzungen. Die Gefahr besteht dabei auf allen Dächern – auch auf einem Flachdach. Verletzungen sind zudem bereits ab geringen Sturzhöhen möglich. Aus diesem Grund sind geeignete Schutzmaßnahmen bereits ab einer Sturzhöhe von einem Meter erforderlich. Unfälle können ansonsten bei Gewerbeimmobilien aus den verschiedensten Gründen entstehen.

Unfälle entstehen in der Regel während der Arbeit, wenn beispielsweise bei einer Gewerbeimmobilie die Fenster gereinigt werden müssen.
Foto: Bildarchiv ARKM

Die Unfälle entstehen dabei in der Regel während der Arbeit, wenn beispielsweise auf dem Dach Reparaturen erforderlich sind. Auch bei der Reinigung – zum Beispiel von Fenstern oder Kuppeln – kann es zu Unfällen kommen. Diese Gefahren können durch ungünstige Witterungsverhältnisse und unebenen sowie schwer begehbaren Dachflächen noch größer sein. Aus diesem Grund ist es für Unternehmen wichtig, insbesondere auf den Dächern ihrer Gewerbeimmobilien für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen – zum Beispiel in Form von leicht montierbaren Geländern.

Rechtliche Absicherung

Verschiedene Gesetze und Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, sich um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Für die Sicherung der Dächer gibt es dabei ebenfalls genaue Vorschriften, welche eingehalten werden müssen. Bei Verstößen gegen die geltenden Gesetze drohen hohe Bußgelder. Allein deshalb ist es bereits sinnvoll, sich um die Absturzsicherung der Dächer bei Gewerbeimmobilien zu kümmern. Die Absicherung ermöglicht es den Arbeitern dabei, sich gefahrlos auf dem Dach zu bewegen und die dort notwendigen Arbeiten sicher zu erledigen.

Auch die Art der Absturzsicherung ist rechtlich durch die technischen Regeln für Betriebssicherheit geregelt. So ist ein kollektiver Gefahrenschutz dem individuellen Gefahrenschutz immer vorzuziehen. Unter dem kollektiven Gefahrenschutz fallen dabei Geländer sowie Laufstege mit integriertem Geländer. Sie benötigen im Gegensatz zur Schutzausrüstung – wie zum Beispiel Seilschutzsystemen – beim individuellen Gefahrenschutz keine aufwendige Einweisung, wodurch sie mehr Sicherheit bieten.

Folgen durch Ausfälle

Allein die Gesundheit der Mitarbeiter und die Rechtslage sollten für Unternehmen als Gründe ausreichen, um bei Gewerbeimmobilien für eine ausreichende Absicherung vor Abstürzen zu sorgen. Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund, der dafür sorgt, dass es im Interesse des Unternehmens liegt, für entsprechenden Schutz zu sorgen. Denn bereits kleine Unfälle mit leichten Verletzungen können dafür sorgen, dass Mitarbeiter für längere Zeit ausfallen. Bei solchen Ausfällen entstehen für Unternehmen zusätzliche Kosten, welche einfach und schnell vermieden werden können.

Die Einrichtung von geeigneten Schutzmaßnahmen hat deshalb langfristig auch wirtschaftliche Vorteile für Betriebe. Ausfälle durch Abstürze könnten dafür sorgen, dass Arbeiten nicht rechtzeitig erledigt werden oder der Ausfall durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter kompensiert werden muss, was mit zusätzlichen und nicht eingeplanten Kosten einhergeht. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und dem damit einhergehenden Mangel an Fachkräften ist es umso wichtiger, Ausfälle zu vermeiden.

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