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Warum es einen Strahlenschutzbeauftragten braucht

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Dieses Thema kehrt insbesondere in unruhigen Krisenzeiten immer wieder in die Medien zurück. Viel mehr hält sich das Thema in den Köpfen vieler Menschen, wenn zum Beispiel Kriegsszenarien oder andere Katastrophen wahrwerden. Zu unterscheiden ist jedoch zwischen dem Schutz der Zivilbevölkerung und dem Umgang innerhalb von Unternehmen, wenn diese mit gefährlichen Stoffen zu tun haben. Insbesondere in der Fertigungsindustrie sind etwa solche Stoffe in vielen Bereichen Gang und gäbe, sodass auch ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Gesetzlich geregelt ist der Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Strahlenschutzverordnung. Der Strahlenschutzbeauftragte ist beim Betrieb von Anlagen mit entsprechender Gefahreneinwirkung gesetzlich vorgeschrieben. Oft reicht es auch nicht aus, nur einen Beauftragten zu bestellen. In diesen Fällen ist eine Stellvertretung notwendig, die zusätzliche Aufgaben wahrnimmt. Außerdem ist der Strahlenschutzbeauftragte auch immer einzusetzen.

Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten ist eine Grundvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Wenn also ein Beauftragter seinen Anspruch auf Urlaub (oder auch im Krankenstand) wahrnimmt, dann hat die Stellvertretung die Aufgaben zu übernehmen. Zu einem Strahlenschutzbeauftragten kann nicht jede Person ernannt werden, sondern es ist die entsprechende Ausbildung nachzuweisen. Auch diese Eckpunkte sind in der entsprechenden Norm festgehalten worden. Je nach Ausbildung werden die Strahlenschutzbeauftragten auch in verschiedenen Branchen eingesetzt. So gibt es zum Beispiel Kurse für den technischen Bereich oder den Einsatz in der Human- und Zahnmedizin. Ebenso gibt es den Strahlenschutzkurs für den Einsatz in der Veterinärmedizin. Aufgrund des internationalen Betätigungsfeldes werden die Kurse auch in Englisch angeboten.

Richtiger Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung

Zu unterscheiden ist wiederum zwischen dem Schutz für die Zivilbevölkerung und jenem im innerbetrieblichen Umfeld. Im betrieblichen Umfeld dient die Gesetzes- bzw. Verordnungsgrundlage die Anleitung. Richten wir unsere Aufmerksamkeit daher zunächst auf den Schutz der Zivilbevölkerung. Hier gibt es allgemeine Anweisungen, die leicht nachvollziehbar sind. Grundsätzlich sind die Pläne auch so ausgelegt worden, dass man alle Maßnahmen schnell und wirkungsvoll umsetzen kann. Grundsätzlich sollte man bei Gefahreneintritt aber nicht das Haus verlassen und den Anordnungen der Regierung folgen. Dazu gehört auch die Nahrungsmittelauswahl. Kontaminiertes Gemüse ist zum Beispiel zu meiden. Nach Möglichkeit sollten auch fensterlose Kellerräumlichkeiten aufgesucht werden. Türen und Fenster sollten geschlossen bleiben sowie Klimaanlagen ausgeschaltet werden.

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