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Was eine gute und seriöse Detektei alles leisten kann

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Wenn es um Privatdetektive und Detekteien geht, gibt es dazu sicherlich unterschiedliche, wenn nicht sogar abenteuerliche Meinungen. Viele Menschen wissen auch heutzutage noch nicht, was die wirklichen Aufgaben von Detektiven sind. Immer noch herrscht oftmals die Vorstellung (aus Filmen und Fernsehsendungen), dass Privatdetektive wie Helden wirken, die ständig aufregende Fälle lösen und dabei rasante Verfolgungsjagden erleben. Meist sind sie dabei noch besser und klüger als die Polizei. Die Wahrheit aber ist, dass der „Alltag“ in den Filmen und Serien reine Fiktion ist und mit der Realität wenig bis gar nichts zu tun hat.

Die Aufgaben von Privatdetektiven und Detekteien sind vielleicht nicht so ganz aufregend und abenteuerlich, wie sie oft dargestellt werden, aber dennoch handelt es sich um einen häufig spannenden sowie abwechslungsreichen Beruf. Der Begriff Detektiv stammt übrigens aus der lateinischen Sprache und leitet sich von dem Wort „detegere“ ab, was so viel wie „aufdecken“ oder auch „entdecken“ bedeuten soll. Ein seriöser und professioneller Detektiv wird im Rahmen seiner Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Regel für bestimmte Sachverhalte Beweise finden, die auch vor Gericht verwendet werden können. Dazu wir die Recherche, die Observation und die Befragung genutzt. Die gesammelten Erkenntnisse müssen dann gerichtsfest dokumentiert werden.

Als Detektiv/Detektei arbeitet man als normaler Gewerbetreibender. Man hat keine hoheitlichen Rechte, so wie es bei der Polizei oder dem Grenzschutz der Fall ist. Wenn es zum Beispiel um Festnahmen geht, dürfen diese deshalb nur im Rahmen der Jedermanns-Festnahme erfolgen. Zum Beispiel dann, wenn ein Täter auf frischer Tat gestellt werden kann. Ebenso weichen die übrigen Befugnisse nicht von denen einer Privatperson ab. So darf ein Detektiv auch nicht heimlich einen GPS-Tracker an einem Auto anbringen, damit er dieses unbemerkt verfolgen kann. Aber auch die Polizei würde dafür eine Anordnung eines Richters benötigen.

Was zu den Aufgabengebieten für Detektive gehören kann

Privatleute können eine Privatdetektei beauftragen. Das bedeutet aber nicht, dass es immer nur darum geht, dass vermeintlich „gehörnte“ Partner überprüfen möchte, ob der Ehemann oder die Ehefrau fremdgeht. Das kann im Aufgabenbereich tatsächlich schon mal vorkommen, doch stellt dies nur einen kleinen Teil des gesamten Aufgabengebietes einer Detektei dar. Eine Kernkompetenz kann die Mitarbeiterüberwachung sein. Hierfür ermitteln dann renommierte Wirtschaftsdetektive auf nationaler und sogar auch auf internationaler Ebene. Eine Detektei kann ihre Dienste (was nicht jede macht) bundes- europa- und weltweit anbieten, wie zum Beispiel die Detektei Argusdetect®. Auch in Fällen von Bedrohung, Erpressung, Stalking kommen die Detektive zum Einsatz. Dazu können auch Themen aus der Wirtschaftskriminalität, Sorgerecht, Kindeswohl und Unterhalts- Probleme bearbeitet werden.

Generell wird zwischen Privatermittlungen:

Beispiele:

  • Adressermittlungen
  • Diebstahl
  • Ehebruch
  • Einbruch
  • Familienangelegenheiten
  • Kindesrückführung
  • Mobbing
  • Sachbeschädigung
  • Sorgerechtsangelegenheiten
  • Stalking
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Vermisstensachen
  • Videoüberwachung
  • Zeugensuche

und Wirtschaftsermittlungen

Beispiele:

  • Abrechnungsbetrug
  • Arbeitsstellenermittlung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Einschleusungen
  • Lohnfortzahlungsbetrug
  • Schwarzarbeit
  • Unerlaubte Tätigkeiten

unterschieden. Viele Detekteien bieten ihre Dienste für beide Bereiche an.

Man kann erkennen, die Aufgaben können durchaus vielfältig sein und immer wieder eine neue Herausforderung bedeuten.

Es gibt viele Unternehmen die Detekteien besonders für sensible Aufgaben einsetzen. Bei diesen Aufträgen wird es sich um Fälle handeln, bei denen ein Unternehmer ein besonderes sowie berechtigtes Interesse an einer Ermittlung hat. Dann geht es häufig darum Personen zu überführen, die dem Betrieb in irgendeiner Art und Weise schaden. Die Hintergründe dafür können folgende sein:

  • Diebstahl
  • Sabotage
  • Krankschreibungen mit einem eindeutigen Hinweis auf eine vorgeschobene Krankheit
  • Klarer Hinweis auf das Ausnutzen einer Homeoffice-Regelung
  • Spesenbetrug

Ein häufiger Standardfall als Beispiel:

Es gibt bei einem krankgeschriebenen Mitarbeiter sichere Hinweise darauf, dass dieser eine Krankheit nur simuliert. Dann darf der Arbeitgeber diesen krank gemeldeten Arbeitnehmer für eine kurze Zeit observieren lassen, damit festgestellt werden kann, ob diese wirklich krank ist oder doch nur „blau macht“ und vielleicht sogar noch einer anderen Nebentätigkeit nachgeht. Wenn die Observation ergeben solle, dass der Mitarbeiter trotz Krankenschein zum Beispiel körperlich in einem Garten arbeitet oder eine Wohnung renoviert, so kann dies (in Abhängigkeit von der Krankheit) ein starkes Anzeichen sein, dass die Krankheit nur vorgetäuscht wird. Die Observation eines Mitarbeiters ist dann erlaubt, wenn es einen klaren Anhaltspunkt auf ein Fehlverhalten gibt. Als Arbeitgeber muss man handfeste Gründe vorweisen können, um einen speziellen Mitarbeiter überwachen zu lassen. Dagegen ist ein Generalverdacht aller Angestellten mit der entsprechenden Kontrolle nicht erlaubt.

Oft kommt es auch zu Diebstählen in Firmen

Leider kommt es relativ häufig in Betrieben regelmäßig zu Diebstählen. Betroffene Unternehmen wenden sich dann gerne an Detekteien. Es kann passieren, dass eine Detektei dann einen Detektiv eine Zeit lang als Mitarbeiter in den Betrieb einschleust, um Beobachtungen und vorsichtige Befragungen vorzunehmen. Wichtig ist, dass ein Detektiv sich innerhalb eines Betriebes immer nur wie eine Privatperson verhält. Spinde oder Taschen zu durchsuchen oder gar das Aufbrechen von Schubladen und ähnliches ist verboten und für den Detektiv strafbar.

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