Die auch als Produkthaftungsversicherung bezeichnete Versicherungsform kann die Herstellungsfirmen von Produkten gegen Schadensersatzansprüche von Dritten schützen, insofern diese auf Basis von fehlerhaften Produkten entstanden sind. Ursächlich für diese Art der Versicherung ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Gemäß diesem Gesetz haften die Hersteller für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit den Produkten entstehen. Mit der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung gibt es die Option, eine Erweiterung zu der verpflichtenden Betriebshaftpflichtversicherung zu realisieren.
Mit dieser zusätzlichen Deckungsmöglichkeit werden von den Versicherungsgebern im Regelfall Selbstbeteiligungen vertraglich verankert.
Wann lohnt sich eine Produkthaftversicherung?
Mit der Versicherung können sich Firmen absichern, die mit dem Produkthandel ihre Umsätze generieren. Ergänzend dazu kann sich eine Produkthaftpflichtversicherung für die Firmen lohnen, welche an der Produktion von Gütern beteiligt sind. Als Produzent werden auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes viele Unternehmen berücksichtigt. Per Gesetz betrifft dies auch die Zulieferer und Endprodukthersteller. Berücksichtigt werden weiterhin die Lieferanten und Händler, welche Güter und Waren mit der eigenen Firmierung vertreiben bzw. verkaufen.
Insbesondere aufgrund der Verschärfungen der juristischen Urteile kam es zu einer deutlichen Steigerung der potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit Haftungsfragen, welche mit dem Handel bzw. durch die Herstellung der Produkte entstehen.
Da zum Beispiel bei der Veräußerung an Privatpersonen bei einem Mangel an dem betreffenden Produkt die vollständigen Kosten das Ausbaus und Einbaus von dem Händler zu tragen sind, werden die potenziellen Dimensionen deutlich. Dieses Risiko kann mit einer Produkthaftpflichtversicherung minimiert werden. In dem vorgenannten Beispiel ist es unerheblich, wer tatsächlich den Mangel verursacht hat.
Welche Schadensfälle sind mit dieser Versicherung abgesichert?
Abhängig von dem Versicherungsgeber sowie der inhaltlichen Gestaltung des Vertrages gibt es Unterschiede bzgl. der möglichen Deckung der Produkthaftpflichtversicherung. Diverse Parameter müssen berücksichtigt werden. Als wichtiger Parameter in dem Vertrag sollten Personenschäden und Sachschäden enthalten sein, die aufgrund von mangelhaften Produkten entstehen.
Weiterhin sind Schäden, die aufgrund des Fehlens der vereinbarten Eigenschaften des Produktes erfolgen, ein wichtiger Baustein, der in dem Vertrag Berücksichtigung finden sollte.
Ein weiterer Aspekt, welcher zusätzlich abgesichert werden kann, sind echte Vermögensschäden. Von einem echten Vermögensschaden wird dann gesprochen, wenn aus dem Schadensfall ein unmittelbarer finanzieller Nachteil entsteht, welcher nicht als Sach- oder Personenschaden deklariert werden kann.
Die Möglichkeit der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung kann je nach Versicherungsgeber unter anderem die folgenden weiteren Risiken absichern:
- Schäden, die durch Produkte von Dritten auftreten, welche das Produkt des entsprechenden Unternehmens enthalten
- Produktschäden durch weiterführende Nutzer, die aufgrund von Bestandteilen der Produkte entstehen, welche von dem betreffenden Produzenten geliefert wurden
- die Aufwendungen im Rahmen der Entfernung bzw. des Austauschs mangelhafter Produkte zugunsten von mangelfreien Produkten.
Mit welchen Kosten muss bei einer Produkthaftpflichtversicherung gerechnet werden?
Grundsätzlich sind die Kosten für die konventionellen Produkthaftpflichtversicherungen in jeder Betriebshaftpflichtversicherung integriert. Zusätzliche Beiträge entstehen bei der Nutzung von möglichen Zusatztarifen zur Absicherung weiterer unternehmerischer Risiken. Die Höhe ist von verschiedenen Faktoren, wie bspw. der Branche, der Mitarbeiteranzahl und der Umsatzhöhe abhängig. Bei einer Produkthaftpflichtversicherung wird durch die Versicherungsgeber ein individuelles Angebot entsprechend des Unternehmens und der vorgenannten Kennziffern erstellt. Abhängig von diesen Faktoren und den potenziellen Risiken sind jährliche Beiträge von weniger als 100 Euro bis hin zu Jahresbeiträgen von mehr als 750 Euro möglich.