Fort- und Weiterbildungen sind nach wie vor der beste Garant um auf der Karriereleiter ein Stück weiter nach oben zu gelangen. Solche Qualifizierungsmaßnahmen sind jedoch auch sinnvoll, um neues Wissen zu erwerben oder sich neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz anpassen zu können. Auch wenn die Kosten für eine Weiterbildung stark variieren können – sie sind in jedem Fall eine finanzielle Belastung. Daher kann es sich lohnen, zu schauen, welche Bildungsförderungen es gibt. Wir schaffen einen Überblick und gehen auf einzelne Fördermöglichkeiten ein.
„Lebenslanges Lernen“ – ein Begriff, der die Berufswelt mehr als alles andere prägt. Kein Wunder, denn durch die Digitalisierung kommt es an vielen Arbeitsplätzen zu gravierenden Veränderungen. Mit einer entsprechenden Weiterbildung lassen sich Wissenslücken schließen und neue Kompetenzen erwerben. Im Corona-Jahr 2020 ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen auf 52 % gestiegen. Das ist die bislang höchste gemessene Teilnahmequote in der alle fünf Jahre stattfindenden Erhebung des Statistischen Bundesamts zur betrieblichen Weiterbildung. Aber nicht nur die Anzahl an Weiterbildungsinteressierten hat zugenommen – es gibt auch bessere Fördermöglichkeiten. Einige davon stellen wir hier näher vor.
Warum werden Weiterbildungen gefördert?
Digitalisierung, Gesetzesänderungen und Krisen zwingen Arbeitnehmer dazu, sich stetig neuen Bedingungen anzupassen. Bund und Länder halten für diese Fälle einige Weiterbildungsförderungen bereit. Die einzelnen Förderprogramme sollen Arbeitslosigkeit verhindern und verringern. Darüber hinaus soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Für Arbeitnehmer bedeuten die Förderprogramme finanzielle Entlastung und die Chance auf neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
Was kann alles gefördert werden?
Bildung schafft die Grundlage, um sein Leben selbst bewältigen und finanzieren zu können. Weil Menschen mit geringem Einkommen weniger Möglichkeiten haben, in Bildung zu investieren, sieht sich der Staat in der Verantwortung. Daher gibt es in der Erwachsenenbildung zahlreiche Förderprogramme für unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig ist, die jeweiligen Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Prinzipiell gefördert werden kann sowohl das Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses als auch ein Studium oder eine berufsrelevante Weiterbildung.
Bei einer Förderung werden in der Regel die Kosten für den Lehrgang sowie für erforderliche Lehrmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Fahrkosten übernommen. Falls erforderlich, können auch die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Weiterbildung bezuschusst werden. Je nach Förderprogramm übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.
Das Qualifizierungschancengesetz – Förderung für alle
Bis 2019 stand eine Weiterbildungsförderung ausschließlich Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen zu. Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat sich das geändert. Jetzt steht grundsätzlich jedem eine Weiterbildungsberatung bei der Agentur für Arbeit zu. Die Qualifizierungsoffensive erleichtert Arbeitnehmern zudem den Besuch einer Weiterbildung – unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße. Voraussetzung für eine Weiterbildungsförderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ist eine Co-Finanzierung durch den Arbeitgeber. Deshalb muss der Antrag auch gemeinsam mit diesem gestellt werden. Für die Weiterbildung anfallende Lehrgangskosten können bis zu 100 % erstattet werden. Außerdem beteiligt sich die Agentur für Arbeit an der Lohnfortzahlung während der Weiterbildung. Sowohl die Zuschusshöhe zu den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt richtet sich nach der Unternehmensgröße.
In Zeiten, in denen es für Unternehmen eine immer größere Herausforderung darstellt, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren, lassen sich Arbeitnehmer durch Weiterbildung gewinnen. Wie eine Umfrage von SD Worx beleuchtet, gehört für 27 Prozent der Befragten das Angebot von Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu einer Positionierung als attraktiver Arbeitgeber dazu.
Der Bildungsgutschein
Ein Bildungsgutschein bietet die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu besuchen, ohne selbst für die Kosten aufkommen zu müssen. Nach Erhalt ist der Bildungsgutschein für drei Monate gültig und muss in diesem Zeitraum beim zugelassenen Träger eingelöst werden. Auf dem Gutschein lassen sich unter anderem das Bildungsziel, die erforderliche Dauer der Weiterbildung und der regionale Geltungsbereich ablesen.
Ziel:
- Beenden von Arbeitslosigkeit
- Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit
- Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses
Zielgruppe:
- Arbeitslose, Arbeitsuchende und Berufstätige
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) stellt eine beliebte Maßnahme des Jobcenters für die berufliche Wiedereingliederung dar. Er kann zum Beispiel für ein Coaching eingesetzt werden, um fit in Sachen Bewerbung und berufliche Zukunft zu werden. Ebenso sinnvoll: Eine Weiterbildung mit dem Vermittlungsgutschein absolvieren und fachliches Know-how aneignen. Die dritte Variante besteht darin, die Dienstleistung eines privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch zu nehmen.
Ziel:
- Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben
Zielgruppe:
- Arbeitslose, Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Umorientierung
Das Aufstiegs-BAföG
Beim Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) handelt es sich um eine Kombination aus einem Zuschuss und einem Darlehen. Die maximale Förderhöhe für den Lehrgang liegt bei 15.000 Euro, wobei 50 % der Förderung als Zuschuss gezahlt werden. Für die restliche Summe erhält man ein Angebot für ein zinsgünstiges Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei bestandener Prüfung muss nur die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt werden.
Ziel:
- Verbesserung von beruflichen Aufstiegschancen
Zielgruppe:
- Interessenten mit Berufsausbildung und Berufspraxis, Absolventen eines Studiums, Studienabbrecher
Diese Förderprogramme gibt es außerdem
Neben den vier vorgestellten Förderprogrammen gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine bezuschusste Weiterbildung zu besuchen. Eine individuelle Beratung gibt es bei der Agentur für Arbeit bzw. im zuständigen Jobcenter – zum Beispiel zu folgenden Weiterbildungsförderungen:
- Weiterbildungsstipendium
- Aufstiegsstipendium
- Bildungsprämie
- Bildungsscheck
Auch Bildungsurlaub ist eine Variante von Weiterbildungsförderung. Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gibt es dieses Förderangebot in allen Bundesländern. Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Meistens wird Arbeitnehmern pro Kalenderjahr eine bezahlte Freistellung von 5 Tagen gewährt.
Diese Förderungen bieten die einzelnen Bundesländer
In einigen Bundesländern gibt es für Aus- und Weiterbildungen weitere Zuschüsse in Form von Weiterbildungsschecks, Bildungsschecks und Weiterbildungsboni. Wir geben einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten:
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
- 50 % Zuschuss zu den Kursgebühren, jedoch maximal 500 Euro
- Zielgruppe sind Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal bei 30.000 Euro liegt
- Förderung alle 2 Kalenderjahre möglich
Brandenburg: Bildungsscheck
- 50 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten, jedoch maximal 3.000 Euro
- Förderung einmal pro Kalenderjahr möglich
Hessen: Qualifizierungsscheck
- bezuschusst werden mindestens 50 % der Fortbildungskosten, jedoch maximal 4.000 Euro
- Voraussetzung ist unter anderem ein fehlender Berufsabschluss
Rheinland-Pfalz: QualiScheck
- 60 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten, jedoch maximal 600 Euro
- gefördert werden alle Maßnahmen, bei denen fachliche, methodische oder soziale Kompetenzen vermittelt werden
Thüringen: Weiterbildungsscheck
- Zuschuss von maximal 1.000 Euro alle zwei Kalenderjahre
- das zu versteuernde Jahreseinkommen muss zwischen 20.0000 und 40.000 Euro liegen
Außerdem gibt es diese Förderprogramme:
- Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell
- Sachsen-Anhalt: Weiterbildungsscheck direkt
- Hamburg: Weiterbildungsbonus
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus