Wohl jeder Mieter hat diese Situation schon einmal erlebt. Man steht vor verschlossener Tür und kann diese nicht öffnen, weil der Schlüssel noch in der Wohnung liegt oder verloren wurde. Ebenso ein Klassiker ist das Abbrechen des Schlüssels im Schloss. Des Weiteren ist es möglich, dass das Schloss defekt ist und der Schlüssel sich weder von außen noch von innen einführen lässt. Oft führen diese Fälle zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, wenn es darum geht, wer die Kosten für einen Austausch des Schlosses oder für eine Reparatur zu tragen hat. Verschiedene Regelungen und anerkannte Rechtsprechungen können hier für Klarheit sorgen.
Wer zahlt, wenn das Schloss kaputt ist?
Zunächst muss geklärt werden, ob die Situation vom Mieter beispielsweise durch das Abbrechen oder den Verlust des Schlüssels selbst verschuldet wurde oder ein technischer Defekt am Türschloss oder der Haustür vorliegt. Mögliche Ursachen hierfür wären Verschleiß oder ein Konstruktionsfehler. Liegt ein Selbstverschulden vor, muss der Mieter den Austausch, die Reparatur beziehungsweise die Öffnung durch den Notdienst selbst bezahlen. Hier ist es aber ratsam, die eigene Haftpflichtpolice zu überprüfen. Denn manche Versicherungen decken die Schäden, welche im Zusammenhang mit einem Verlust des Wohnungsschlüssels entstehen, mit ab.
Der Mieter und seine Mitwirkungspflicht
Generell ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass sich die Mietsache jederzeit in einem nutzbaren und bewohnbaren Zustand befindet. Dazu gehören auch Haustür- und Wohnungsschlösser. Aus diesem Grund ist der Mieter verpflichtet auftretende Schwierigkeiten zum Beispiel beim Auf- und Abschließen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen, damit dieser handeln kann. Diese Verpflichtung des Mieters schreibt sogar das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) fest. Ignoriert der Mieter den Hinweis kann der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst auf den Mieter abwälzen.
Erst den Vermieter informieren, bevor der Schlüsseldienst kommt
Wenn ein Defekt am Türschloss vorliegt und die Wohnung deshalb nicht betreten werden kann, ist es möglich, den Vermieter zur Übernahme der Kosten heranzuziehen. Dies unterliegt allerdings gewissen Voraussetzungen. Zunächst muss der Vermieter oder Hausmeister kontaktiert werden, damit dieser einen Schlüsseldienst in Stuttgart oder einer anderen Stadt beauftragt. Durch dieses Vorgehen ist man auf der sicheren Seite und der Vermieter wird in die Pflicht genommen. Sollte in dieser Notsituation niemand zu erreichen sein, darf man selbst handeln und einen Dienst beauftragen. Der Verbindungsnachweis reicht hier als Beweis aus. Wird ein Defekt des Schlosses festgestellt, darf eine Notöffnung und ein Austausch ausdrücklich selbst veranlasst werden. In diesem Fall muss der Vermieter die Kosten nachträglich übernehmen.
Die Mietvertragsklauseln
Wenn der Mietvertrag vorsieht, dass solch ein eigenmächtiges Handeln nicht erlaubt ist, dürfen diese Klauseln angefochten werden, da sie nach allgemeiner Rechtsprechung unwirksam sind. Enthält der Vertrag eine sogenannte Kleinreparaturklausel, muss unter Umständen auch bei einem technischen Defekt selbst gezahlt werden. Allerdings muss diese Klausel eine Obergrenze (Summe in Euro) pro Jahr festschreiben und die Gegenstände auflisten, für die solch eine Kleinreparatur infrage kommt. Ist beides nicht Bestandteil der Klausel, gilt sie als nichtig und der Vermieter muss die Kosten übernehmen.
Bösen Überraschungen vorbeugen
Um erst gar nicht in die Lage zu kommen, ist es am einfachsten für den Notfall einen Zweitschlüssel bei einer Person des Vertrauens zu deponieren, also bei einem Nachbarn, Verwandten oder Freunden. Empfehlenswert ist zudem ein Schloss, das sich auch problemlos von außen öffnen lässt, wenn der Schlüssel noch von innen steckt. Bereits beim Einzug sollte das Schloss auf Mängel überprüft und bei Bedarf der Vermieter informiert werden.
Vielen Dank für den Artikel! Bei uns musste nun bereits die zweite Türnotöffnung durchgeführt werden, da das Schloss einfach hakt. Daher ist es gut zu wissen, dass der Vermieter nach Mitteilung vom Mieter für die Problematik verantwortlich ist. Ich hatte ihm nämlich bereits Bescheid gesagt, aber er ignoriert das lieber.
Mein Onkel ist gerade neu umgezogen und hat sich direkt ausgesperrt. Naja er ist nicht grade der Hellste. Gut zu wissen, dass man erst den Vermieter informieren soll, bevor der Schlüsseldienst kommt. Danke für den Beitrag.
Vielen Dank für den Hinweis, auf die im Mietvertrag stehende Kleinreparaturklausel zu achten. Als ich ein Paket vom Nachbarn abholen wollte, habe ich mich von Zuhause ausgesperrt. Jetzt wende ich mich an einen Schlüsselnotdienst, um die Tür öffnen zu lassen.
Der Tipp, einen Zweitschlüssel beim Nachbarn zu deponieren, ist wirklich gut. Dieses Jahr habe ich mich paar mal ausgesperrt, da ich es oft sehr eilig habe. Irgendwie muss man ja die Tür öffnen lassen. Wenn der Vermieter keine Zeit hatte, musste ich einen Schlüsseldienst kontaktieren.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Schlüsseldienst. Gut zu wissen, dass der häufigste Grund für den Schlüsseldienst der vergessene Schlüssel ist. Ich musste auch schon aufgrund meiner Vergesslichkeit den Schlüsseldienst rufen.