München. Werksangehörige von Autobauern müssen in Zukunft weniger Steuern zahlen, wenn sie beim Kauf eines Neuwagen einen satten Rabatt erhalten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 18/07) hervor.
Bisher wurde der Listenpreis als Basis genommen, auf der der geldwerte Vorteil berechnet wurde. Das ist jedoch weltfremd, befanden die Bundesrichter, da schon ohne Preis- und Vertragsverhandlungen der angebotene Preis am Markt deutlich geringer sei als die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Damit muss zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der tatsächliche Marktpreis genommen werden. Der berechnet sich aus dem Listenpreis abzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Preisnachlasses der letzten drei Monate.
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