Liquiditätsprobleme reduzieren: Wie ein Unternehmen Steuerschulden in den Griff bekommt
Übersteigen die Kosten die Einnahmen, gerät ein Unternehmen schnell in eine finanzielle Schieflage. Dies hat nicht zwingend etwas mit Missmanagement oder einer falschen Unternehmenspolitik zu tun. So wirft z. B. eine unvorhergesehene Verbindlichkeit die Finanzplanung des Unternehmens aus der Bahn. Hierzu zählen unter anderem Steuerschulden, die abhängig vom erzielten Jahresgewinn entstehen. Können Kosten dieser Art nicht verhindert werden, gilt es, andere Möglichkeiten zu finden, um sie in den Griff zu bekommen.
In diesem Beitrag wird dargestellt, wie sich die Liquiditätsprobleme eines Unternehmens reduzieren lassen und welche Rolle hierbei die Steuerstundung des Finanzamts spielt. Diese wird relevant, wenn das Unternehmen Steuerschulden hat. Abschließend wird thematisiert, warum eine Steuerschätzung vermieden werden sollte.
Welche Schulden bestehen gegenüber dem Finanzamt?
Jedes Unternehmen oder Start-up tätigt Ausgaben. Die Schulden, die gegen das Finanzamt bestehen, hängen von der Rechtsform des Betriebs und weiteren Faktoren ab. Betätigt sich ein Unternehmen z. B. als Einzelunternehmen, unterliegen die erzielten Einnahmen der Einkommensteuer. Um zu verhindern, dass sich am Ende des Jahres eine zu hohe Abschlusszahlung ergibt, setzt das Finanzamt unterjährig Vorauszahlungen fest. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.
Zur Gewerbesteuer wird nur ein gewerbesteuerpflichtiger Betrieb veranlagt. Hierunter fällt jedes Unternehmen – z. B. eine GmbH – das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen als Gewerbebetrieb eingestuft wird. Einzelunternehmer und die Mitunternehmer einer Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) profitieren hier von dem Gewerbesteuerfreibetrag. Dieser beträgt zur Zeit 24.500 Euro.
Daneben muss jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Zu den Steuerschulden zählen auch die Umsatzsteuerschulden, die das Unternehmen mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst ermitteln muss.
Ein Einzelunternehmen, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist hingegen nicht umsatzsteuerpflichtig. Somit können sich für diesen Betrieb auch keine Umsatzsteuerschulden gegenüber dem Finanzamt ergeben.
Steuerschulden organisieren: Diese Möglichkeiten hat ein Unternehmen
Um Liquiditätsprobleme zu reduzieren, hat ein Unternehmen mehrere Möglichkeiten. Hierzu zählt z. B. die Vereinbarung von Skonti, Rabatten oder anderen Preisnachlässen bei dem Bezug von Rohstoffen und anderen Materialien. Hinsichtlich einer Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt können die Steuerschulden wie folgt organisiert werden:
- Beantragung einer Stundung der Steuerschuld
- Beantragung des Erlasses auf Vollstreckung
Beantragung einer Stundung der Steuerschuld
Die Stundung einer Steuerschuld muss beim Finanzamt, das die Forderung erhebt, beantragt werden. Wird dieser Antrag genehmigt, verschiebt sich das Fälligkeitsdatum. Die Steuerschuld muss erst bis zu dem neuen Termin bezahlt werden.
Auf die Genehmigung des Stundungsantrages für eine Steuerschuld kann ein Unternehmer hoffen, wenn die Zahlung für ihn eine starke finanzielle Belastung darstellt. Zusätzlich darf der Anspruch des Staates auf die Steuer durch den Aufschub der Zahlung nicht gefährdet sein. Das Unternehmen profitiert von der Stundung, weil es sich hiermit einen kurzfristigen Liquiditätsvorteil verschaffen kann.
Beispiel
Infolge einer schweren Erkrankung kann ein Einzelunternehmer keine Aufträge bearbeiten. Der folgende Einnahmeausfall stellt für ihn eine starke finanzielle Belastung dar. Das Finanzamt gibt dem Anspruch auf Stundung einer Steuerschuld statt, weil das Einzelunternehmen wirtschaftlich gut geführt wird. Somit ist der Steueranspruch des Staates auch nicht gefährdet.
Beantragung des Erlasses auf Vollstreckung
Mit dem Erlass steht einem Steuerschuldner noch ein stärkeres Mittel zur Verfügung, um seine Steuerschulden optimal zu organisieren. Erlass bedeutet, dass die Finanzbehörde auf die Erhebung der Steuerschuld verzichtet. Dies geschieht, wenn eine oder beide der folgenden Gründe erfüllt sind:
- persönliche Billigkeitsgründe
- sachliche Billigkeitsgründe
Persönliche Billigkeitsgründe
Die persönlichen Billigkeitsgründe setzt das Finanzamt als gegeben voraus, wenn die Zahlung der Steuerschuld für den Unternehmer zu einer existenzbedrohenden Situation führen würde. Zudem muss der Steuerschuldner erlasswürdig sein. Dies ist der Fall, wenn er sich stets als steuerehrlich erwiesen hat.
Sachliche Billigkeitsgründe
Die Erfüllung der sachlichen Gründe knüpft der Gesetzgeber an ein Fehlverhalten der Behörde, die den Steueranspruch gegen den Steuerpflichtigen erheben möchte.
Für den Erlass einer Steuerschuld muss ein Antrag gestellt werden. Die Zustimmung des Finanzamts hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden.
Wann erlischt eine Steuerschuld ohne Antrag?
Mit der Stundung eines Steuerbetrages ist die Forderung des Finanzamts nicht aufgehoben. Die Fälligkeit der Frist wird hierbei nur auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben. Idealer für das Unternehmen ist es, wenn die Steuerschuld komplett erlischt. Dies ist auf den folgenden Wegen möglich:
- fristgerechte Begleichung der Steuerschuld
- Aufrechnung mit einer Forderung gegen das Finanzamt
- eingetretene Verjährung
Fristgerechte Begleichung der Steuerschuld
Die Zahlung einer Einkommensteuerschuld oder einer Vorauszahlung zur Körperschaftsteuer setzt das Finanzamt mit einem Bescheid fest. Aus diesem Bescheid geht hervor, bis zu welchem Datum die Verbindlichkeit spätestens getilgt sein muss. Mit der Zahlung ist die Steuerschuld erloschen.
Aufrechnung mit einer Forderung gegen das Finanzamt
Hat das Unternehmen aufgrund zu viel gezahlter Steuern einen Zahlungsanspruch gegen das Finanzamt, können die gegenseitigen Forderungen aufgerechnet werden. Der übersteigende Betrag wird dann entweder an den Steuerpflichtigen ausbezahlt oder von ihm gefordert.
Eingetretene Verjährung
Eine Steuerforderung kann ebenso verjähren wie andere Ansprüche auch. Die Verjährungsfrist für Steuerschulden ist in der Abgabenordnung geregelt. Nach § 228 Abgabenordnung (AO) beträgt sie fünf Jahre. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist jedes Mal erneut, wenn das Finanzamt die Steuerschuld angemahnt.
Warum sollte eine Steuerschätzung vermieden werden?
Erfüllt ein Unternehmen seine steuerlichen (Melde-)Pflichten nicht, ist das Finanzamt zur Schätzung einer Steuerschuld berechtigt. In den Schätzungsprozess fließen alle Faktoren ein, die für die Bestellung relevant sind. Dabei muss das Finanzamt realistisch vorgehen. Trotzdem gesteht das Gesetz der Behörde einen Ermessensspielraum zu. Dieser billigt es, wenn bei der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Höchstmaßstäbe angesetzt werden. Hieraus kann sich eine entsprechend unnötig hohe Steuerschuld für das Unternehmen ergeben. Diese lässt sich dadurch vermeiden, dass das Unternehmen seinen Mitwirkungspflichten nachkommt und die vollständigen Steuererklärungen pünktlich einreicht.
Fazit
Zu den Verbindlichkeiten, die ein Unternehmen tilgen muss, gehören auch die Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt. Mit der Steuerstundung oder dem Erlass einer Steuerschuld hat der Unternehmer die Möglichkeit, seine Steuerschuld zu organisieren. Hierfür ist jeweils die Stellung eines Antrags erforderlich. Begleicht der Unternehmer die Steuerschuld innerhalb einer vorgegebenen Frist oder reicht er seine Steuererklärung pünktlich ein, kann er diese auch ohne Stellung eines Antrags reduzieren. In diesem Fall erlischt die Steuerschuld.
Ferner stehen einem steuerpflichtigen Betrieb weitere Alternativen zur Verfügung, um wesentliche Kosten zu beeinflussen. So bietet das Leasing bestimmter Gegenstände – wie z. B. eines Firmenfahrzeugs oder einer Maschine – dem Unternehmen häufig Vorteile gegenüber einem Kauf. Die monatlichen Leasingraten mindern den Gewinn des Unternehmens, wodurch sich auch die Steuerschulden eindämmen lassen.