Der Robin Hood für Konsumenten: JAASPER nimmt die Scheu vor dem Anwalt
Berlin – Seinen Anfang nimmt alles auf einer Reise nach Buenos Aires, Argentinien. Eine junge Studentin wird kurz nach der Ankunft am Flughafen um ihr Hab und Gut erleichtert. Nach dem ersten Schock kontaktiert sie ihre Versicherung, die sie eigens für die Reise abgeschlossen hat. Diese möchte jedoch den entstandenen Schaden nicht erstatten. Erst nach unzähligen Versuchen wird der Verlust nach sechs Monaten ersetzt. Helmut Ablinger, der Bruder der jungen Frau, setzte sich daraufhin das Ziel, Konsumenten schneller zu ihrem Recht zu verhelfen. Aus diesem Leitbild formte sich schnell das Geschäftsmodell von JAASPER: „Wir möchten hilfsbedürftigen Verbrauchern als rechtschaffender Vermittler zur Seite zu stehen und den bestmöglichen Rechtsbeistand für diese auswählen“, so Helmut Ablinger.
Der Robin Hood der Konsumenten verhilft Schwächeren zu ihrem Recht
Mit einem unbedachten Klick in der Abo-Falle gefangen oder ein SCHUFA-Negativeintrag: Vor dem Weg zum Anwalt schrecken oftmals viele Betroffene aus Scham oder Unwissenheit zurück. Meist spielen auch die horrenden Anwaltskosten eine entscheidende Rolle. JAASPER möchte Verbrauchern, die in eine prekäre Situation geraten sind, über einige wenige Mausklicks zu ihrem Recht verhelfen. Auf der Plattform finden Konsumenten Servicepakete für folgende Bereiche: Widerruf von Darlehen, Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen, Abo-Fallen für Dating-Portale, Schadensersatz bei Kapitalanlagen und SCHUFA-Negativeinträgen.
JAASPER: Digital zum eigenen Recht
Die Nutzer können auf der Plattform individuell ihren Rechtsfall prüfen lassen. Einfach die persönlichen Daten und die Details des Falls in das Formular eintragen und die einmalige Gebühr von 99 Euro (inkl. USt.) bezahlen, schon beginnt die Durchsicht der Unterlagen. Sobald die Zahlung an JAASPER getätigt wurde, werden die Daten aufbereitet und zur Prüfung an die entsprechende Partnerkanzlei übermittelt. Sollte der Fall übernommen werden, beginnt die Partnerkanzlei mit der Bearbeitung der Angelegenheit. Per Mail wird der Verbraucher stets über den Stand des Verfahrens informiert. Kann der Fall nicht übernommen werden, bekommt der Verbraucher seine 99 Euro wieder zurück.
Quelle: Mashup Communications GmbH/JAAS GmbH