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Die fünf wichtigsten Anforderungen an die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

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Arbeitgeber sind nach §3 und §5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass die Angestellten keinerlei gesundheitliche Schäden davontragen. Dazu zählt auch eine den Arbeitsbedingungen angepasste Beleuchtung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die Vermeidung von Unfällen. Doch wie muss eine moderne Beleuchtungsanlage beschaffen sein, damit sie allen Anforderungen gerecht wird?

Die Auswahl der passenden Beleuchtung hängt vom Arbeitsumfeld ab: Im Büro bestehen andere Anforderungen als in industriellen Fertigungshallen. Einige Grundbedingungen müssen aber an jedem Arbeitsplatz gegeben sein. Auf diese fünf Anforderungen an eine sachgemäße Beleuchtung sollten Arbeitgeber achten:

Quelle: Deutsche Lichtmiete / Mario Dirks

1. Optimale Beleuchtungsstärke

Die Beleuchtungsstärke orientiert sich an der Arbeitsaufgabe. Ist Präzision gefragt, wird eine höhere Beleuchtungsstärke benötigt als bei grober Arbeit. Für einen klassischen Bildschirmarbeitsplatz sind beispielsweise 500 Lux vorgeschrieben, zum Kopieren und für die Ablage reichen 300 Lux. Das Alter der Mitarbeiter spielt auch eine Rolle: So benötigt ein 60-Jähriger eine höhere Beleuchtungsstärke als sein 20-jähriger Kollege, um denselben Helligkeitseindruck zu erhalten. Ältere Menschen können Distanzen, Konturen und Kontraste in unvorteilhaft ausgeleuchteten Räumen oft weniger gut wahrnehmen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine höhere Beleuchtungsstärke zu weniger Unfällen, Fehlern und Ermüdungserscheinungen führt und die Leistung der Mitarbeiter allgemein erhöht.

2. Gleichmäßige Flächenbeleuchtung

Durch eine gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung in Arbeitsräumen wird eine zusätzliche Beleuchtung am Arbeitsplatz oft entbehrlich. Ist aber bei Arbeitsprozessen eine hohe Genauigkeit gefragt, sollten die Lichtverhältnisse mit zusätzlicher Beleuchtung optimiert werden. Für eine durchgängig gleichmäßige Beleuchtung im gesamten Raum ist eine angemessene Anzahl an Leuchten in optimaler Höhe zu installieren, wobei die Leuchten jedoch nicht zu weit voneinander entfernt liegen dürfen. Ein konstant ruhiges Licht ohne Flackern und Flimmern entlastet die Augen, wodurch Ermüdungserscheinungen vorgebeugt wird. Hochwertige LED-Leuchten machen das Licht sofort nach dem Einschalten zu 100 Prozent verfügbar – ein Vorteil, der die Sicherheit im Betrieb erhöhen kann.

3. Schattenwirkung mit einberechnen

Das Erkennen eines Gegenstandes und seiner Beschaffenheit wird zwar durch Schattenwirkung unterstützt. Stellen, die kein direktes Licht erhalten, sogenannte Schlagschatten, sind jedoch grundsätzlich zu vermeiden. „Leuchten mit großer Leuchtfläche, die durch die Reflexion des Lichts an hellen Decken und Wänden unterstützt werden, helfen, Schlagschatten zu vermeiden“, weiß Marco Hahn, Leiter Marketing und Online-Strategie der Deutschen Lichtmiete.

4. Vermeidung von Blendwirkung

Leuchten oder Flächen, die eine zu hohe Leuchtdichte aufweisen, erzeugen Direktblendung. Die indirekte Reflexblendung dagegen entsteht durch Spiegelung auf glänzenden Oberflächen. Blendwirkungen können zu Augenirritationen, Ermüdung und Leistungsabfall bis hin zur messbaren Verschlechterung des Auges führen. Abhilfe schaffen optimal ausgerichtete Leuchten und Lichtschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Lamellenstoren. Bei der Positionierung eines Arbeitsplatzes gilt es zu beachten, dass die Blickrichtung idealerweise parallel zur Fensterfront und parallel zu den Leuchtreihen verläuft.

5. Lichtfarbe – Farbwiedergabe

Da unsere Augen in Bezug auf die Farbbewertung an das Sonnenlicht angepasst sind, gilt es, die spektrale Komposition des Tageslichts durch künstliche Beleuchtung nachzuahmen. Das Arbeitslicht darf Sicherheitsfarben und Farbkodierungen nicht verfälschen. Die Qualität der Farbwiedergabe von Lichtwellen wird mit dem Farbwiedergabeindex oder CRI („Color Rendering Index“) bestimmt. Der Mindestwert für einen Bildschirmarbeitsplatz sowie die meisten anderen Arbeitsplätze liegt bei 80. Hochwertige LED-Leuchten erreichen jedoch oft annähernd den Maximalwert von 100. Zum Vergleich: Der CRI des gelblichen Lichts von Natrium-Dampflampen liegt oft nur bei einem Wert von unter 30.

Das Komplett-Paket der Deutschen Lichtmiete

Eine Umrüstung auf moderne LED-Technologie, die allen Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt, ist kostspielig und erfordert Investitionskapital. Mit dem LED-Lichtmietkonzept der Deutschen Lichtmiete entfallen die hohen Kosten einer professionellen Lichtplanung und der entsprechenden Umrüstung, denn der Mietvertrag schließt beides mit ein.

Die bei der Lichtmiete verwendeten LED-Industrieprodukte punkten mit einer Betriebsdauer von bis zu 150.000 Stunden. Gleichzeitig profitieren die Mietkunden der Deutschen Lichtmiete von 15 bis 35 Prozent geringeren Gesamtbeleuchtungskosten – nach Abzug der Mietzahlungen.

Quelle: HARTZKOM/Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe

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