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Unternehmen unterschätzen Einfluss des internationalen Terrorismus auf ihr Geschäft

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Taufkirchen – Acht von zehn Vorständen und Geschäftsführern in Deutschland sagen, das Thema „internationaler Terrorismus“ habe eher keine Folgen für die Geschäftstätigkeit ihrer Firma. Diese Einschätzung mag auch damit zu tun haben, dass 42 Prozent der Top-Manager nicht wirklich wissen, welche Anforderungen die EU-Anti-Terror-Verordnungen an ihr Unternehmen eigentlich stellen. Dabei sind etwa drei Viertel der Betriebe international tätig und damit verstärkt in Gefahr, gegen diese Verordnungen zu verstoßen. Das zeigt die Umfrage „Deutsche Unternehmen und der internationale Terrorismus“ der Unternehmensberatung ROC. Mehr als 100 Top-Manager deutscher Unternehmen wurden dafür befragt.

Quelle: corpNEWSmedia/ROC Deutschland GmbH

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus in Europa steigt. Anfang Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in seiner Reaktion auf den Terroranschlag von London gesagt, man werde „wohl auf lange Zeit mit dem Terror leben müssen“, sich aber nicht an ihn gewöhnen. In vielen deutschen Unternehmen scheint dennoch eine gewisse Gewöhnung eingetreten zu sein. So glauben 82 Prozent der Top-Manager von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, der internationale Terrorismus beeinflusse nicht die Geschäftstätigkeit ihrer Firma. Weitere 75 Prozent meinen, das Thema habe keine Folgen für die eigene Branche. Und mehr als vier von zehn Vorständen und Geschäftsführern wissen nicht, dass sie laut den Anti-Terror-Verordnungen der Europäischen Union (EU) sicherstellen müssen, dass sie nicht Personen finanziell unterstützen (beispielsweise durch Lohnzahlungen im Ausland), die dem internationalen Terrorismus zuzuordnen sind.

“Unsere Studie zeigt, dass viele Unternehmenslenker die Folgen des internationalen Terrorismus für ihren Betrieb unterschätzen. Das ist hochgefährlich, zumal 77 Prozent der von uns befragten Unternehmen international arbeiten“, sagt Oliver Back, Global COO der ROC Group. „Wer seine Pflicht vernachlässigt, die Mitarbeiterdaten mit bestehenden Terrorlisten abzugleichen, riskiert ein Strafverfahren und damit auch wirtschaftliche Folgen für sein Unternehmen. Hinzu kommt der Imageschaden.“

Zwar sagen 58 Prozent der befragten Top-Führungskräfte, ihnen seien die Anforderungen der EU-Anti-Terror-Verordnungen bekannt. Doch in der Praxis spiegelt sich das nur bedingt wider: Gerade einmal 20 Prozent aller Unternehmen haben entsprechende Maßnahmen bereits abgeschlossen, während 38 Prozent noch in der Umsetzung stecken. Weitere 17 Prozent sind noch nicht aktiv geworden, planen das aber. Immerhin: Mehr als sechs von zehn Firmen haben der ROC-Studie zufolge einen Verantwortlichen benannt, der aktuelle Entwicklungen bezüglich Terror-Gefahren stets im Blick hat.

Für Unternehmen sollten die Umfrage-Ergebnisse ein Weckruf sein, nun – falls noch nicht geschehen – dringend aktiv zu werden. Aktuell attestieren sich allerdings nur 37 Prozent der Top-Manager uneingeschränkt die – für den Terrorlisten-Abgleich erforderliche – Compliance-Erfahrung. Dabei ist gerade der Umgang mit Beschäftigtendaten ein heikles Thema, vor allem im Zusammenhang mit Terrorismus. „Da viele Betriebe nicht die nötige Compliance-Expertise im Unternehmen haben, sollten sie sich von externen Fachleuten dabei helfen lassen“, rät Marc Fürstner, Geschäftsführer der MHP Solution Group.

ROC und die MHP Solution Group bieten deshalb eine gemeinsame Lösung zur Prüfung anhand von Sanktionslisten an. „Wir möchten ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus den Arbeitsalltag leider stärker beeinflusst als viele Firmenlenker meinen.

Das gilt vor allem für die Unternehmen, die Geschäfte über Landesgrenzen hinweg tätigen“, erläutert ROC-COO Back. „Der datenschutzrechtlich sichere Abgleich mit den bestehenden Terrorlisten sollte ebenso selbstverständlich werden wie ein gültiges, sogenanntes AEO-Zertifikat für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte im internationalen Warenverkehr.“

Quelle: corpNEWSmedia/ROC Deutschland GmbH

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