Lena P. aus Karlsfeld: Im Internet habe ich gesehen, dass es auch fürs Auto Weihnachtsdekoration gibt, beispielsweise ein Rentierkostüm. Darf ich damit überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Alle Jahre wieder leuchten spätestens zum ersten Advent Weihnachtsdekoration und Lichterketten in den Gärten, auf den Balkonen und in den Wohnungen. Mittlerweile schmücken viele auch ihr Auto weihnachtlich. Das Rentierkostüm ist dabei besonders beliebt. Das Set besteht in der Regel aus zwei Geweihen, die – ähnlich wie die während der Fußballweltmeisterschaft verwendeten Flaggen – am Fenster eingeklemmt werden, sowie einer roten Nase für die Front. Diese Art der Dekoration ist nicht per se verboten. Doch der Weihnachtsschmuck darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Sämtliche Accessoires müssen daher sicher am Fahrzeug befestigt sein.
Fallen einzelne Teile während der Fahrt vom Auto, können sie zum Risiko für andere Verkehrsteilnehmer werden. Zudem droht ein Bußgeld. Eine Rentier-Nase etwa darf außerdem die Sicht des Fahrers nicht behindern oder Kennzeichen sowie Beleuchtung ganz oder teilweise verdecken. Leuchtende Deko ist übrigens tabu: Das Licht könnte andere Verkehrsteilnehmer ablenken oder irritieren. Dazu kommt: Laut § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf nur die vorschriftsmäßige und zugelassene Beleuchtung am Auto angebracht sein – und keine andere. Häufig sind die Auto-Accessoires nur für eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Beim Überschreiten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise die Geweihe abbrechen. Um die allgemeine Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, sollten sich Autofahrer daher beim Anbringen der Weihnachtsdeko genau an die Anleitung und die Hinweise des Herstellers halten. Bei Fahrten außerhalb des Stadtverkehrs und über 50 km/h den Weihnachtsschmuck am besten abnehmen.
Quelle: ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH